Der ultimative Leitfaden:
Einen Hund aus einem „Nicht Gelisteten Drittland“ in die EU importieren, am Beispiel von Uruguay nach Deutschland, Stand: April 2017

Mit Hund zu Reisen ist nicht nur besonders schön, es fordert auch ab und zu einen speziellen Einsatz von Seiten der dazugehörigen Zweibeiner. Wir werden oft gefragt, ob es nicht viel zu umständlich sei, so viele Grenzen mit Hund zu passieren. Da müssen wir klar sagen – Jein! Informiert man sich im Vorfeld über die jeweiligen Einreisebestimmungen des nächsten Landes, kann man sich (fast immer) auf der sicheren Seite wähnen. Den ein oder anderen Tierarztbesuch im Vorfeld muss man manchmal einplanen, damit man alle nötigen Unterlagen vorweisen kann, in der Regel sind zeitlicher und finanzieller Aufwand aber überschaubar …

Es geht aber auch anders – z.B. wenn man seinen Vierbeiner aus einem „Nicht Gelisteten Drittland“ in die EU importieren möchte. Irrsinn hoch 10, der uns in Montevideo und auch schon im Vorfeld, tagelang auf Trab gehalten hat. Das ein oder andere graue Haar ist uns dabei auch gewachsen, aber für unsere Zora scheuen wir weder Kosten noch Mühe 🙂 Sie gehört ja fest ins Team itchywheels!

Los geht’s:

Du hast es schon richtig weit geschafft,
aber jetzt beginnt erst der Hardcore-Behördenkram!

Jetzt haben wir uns alle
erstmal eine kleine Pause und ein Bierchen
zum Runterkommen verdient 🙂

Der Prozess ist verwirrend, kann sehr langwierig
sein und treibt einen teilweise schier zur Verzweiflung.
Aber lohnt es sich dennoch, denn jetzt können wir unsere
Zora endlich mit nach Deutschland nehmen!!